Wirtschaftsprüfer
Der Begriff Wirtschaftsprüfer bezeichnet sowohl einen Beruf als auch ein öffentliches Amt.
Aufgaben des Wirtschaftsprüfers
Die Aufgaben des Wirtschaftsprüfers sind in erster Linie:
· Prüfungstätigkeit, betriebswirtschaftliche Prüfungen, u.a. Prüfung von Jahresabschlüssen und Lageberichten
· Steuerberatung, u.a. Vertretung der Steuerpflichtigen vor Finanzbehörden
· Gutachtertätigkeit in den Bereichen der wirtschaftlichen Betriebsführung
· Rechtsberatung in Angelegenheiten die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers stehen
· Unternehmensberatung
Pflichten des Wirtschaftsprüfers
Bei der Ausübung der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers sind u.a. folgende Berufspflichten zu erfüllen:
· Unabhängigkeit
· Unbefangenheit
· Unparteilichkeit
· Verschwiegenheit
· Gewissenhaftigkeit
· Eigenverantwortung
Zulassung zum Wirtschaftsprüfer
Der Wirtschaftprüfer muss ein Staatsexamen vorweisen, das ein abgeschlossenes Hochschulstudium (oder in Ausnahmefällen eine langjährige Tätigkeit für einen Wirtschaftsprüfer) sowie eine mindestens dreijährige Prüfungstätigkeit voraussetzt. Des Weiteren ist u.a. der Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung erforderlich.
Nach erfolgreichem Abschluss des Examens darf er sich als Wirtschaftsprüfer öffentlich bestellen lassen und ist erst dann befugt, den Titel Wirtschaftsprüfer/-in zu führen.
Zu den Prüfungsgebieten des Wirtschaftsprüfers gehören
·Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht
·Angewandte Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre
·Wirtschaftsrecht und Steuerrecht
Text erstellt und veröffentlicht von der Werbeagentur Büdingen am 18.09.2011
Eventuell gleichlautende Textpassagen sind rein zufällig und nicht gewollt.